Aufgaben und Ziele
Der hlb fordert ein Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Die bisherigen Regelungen in den meisten Promotionsordnungen diskriminieren Masterabsolventinnen und -absolventen der HAW durch die Anforderung zusätzlicher Studienleistungen, die von Universitäts-Masterabsolventinnen und -absolventen nicht verlangt werden. Angewandte Forschung gehört zu unseren Dienstaufgaben. Und wer forscht, soll auch promovieren dürfen.
Demokratische Entscheidungsstrukturen an Hochschulen müssen der Logik der Hochschulen folgen.
Die Vision der unternehmerisch geführten Hochschule hat zu einer Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit geführt. Sie hat bereits den Hochschulsenaten und Fachbereichsräten den Kern ihrer demokratischen Rolle geraubt.
Deputatsermäßigungen für Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Zur Bewältigung aller Dienstaufgaben ist das Lehrdeputat von Hochschullehrern an HAW auf 12 SWS zu begrenzen. Nur auf diese Weise können auch Forschungsaufgaben sinnvoll übernommen und effektiv durchgeführt werden.
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Für jede Professur muss eine Mitarbeiterstelle in die Grundfinanzierung der Hochschulen aufgenommen werden. Die zunehmenden Anforderungen in der Lehre, der Selbstverwaltung, bei Anträgen etc. hinsichtlich geplanter Forschungsvorhaben bedingen unterstützende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Verschwendung professoraler Arbeitskraft eindämmen und zugleich Arbeitsfelder zur persönlichen Qualifikation bilden.
Berufungssituation in Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz steht im Vergleich der W2-Besoldung am unteren Ende der Bundesländer. Dies erschwert Berufungsverfahren seit Jahren, sodass Zweit- und Drittausschreibungen nötig werden und Professuren unmäßig lange unbesetzt bleiben. Das Promotionsrecht und eine Mitarbeiterstelle bilden wichtige Anreize zur Annahme einer Berufung. Unbesetzte Professuren bedeuten immer großen Mehraufwand innerhalb eines Fachbereichs, den die vorhandenen Professuren niemals in gerechten Formen ausgleichen können.
Grundfinanzierung und Programmfinanzierung
Die Grundfinanzierung der Hochschulen ist unbedingt zu stärken und auf eine verlässlich kalkulierbare Basis zu stellen. Verlässlichkeit in der Planung und bei Mitarbeiterstellen ist absolut notwendig für einen funktionierenden effektiven, nachhaltigen Wissenschaftsbetrieb in Lehre und Forschungsaufgaben. Sie hilft den Hochschulen mehr als vermeintlich öffentlichkeitswirksame Projektfinanzierungen.
Forschungsförderprogramme
Die WSZ-Programme sind zu verstetigen und in die Grundfinanzierung zu integrieren. Auch bleibt offen, inwieweit auch öffentlich-rechtliche, gemeinnützige und nicht gewinnorientiert arbeitende kirchliche Hochschulen in diese Förderprogramme aufzunehmen sind.
Altersteilzeit für Professorinnen und Professoren
Das ausgelaufene Modell der ATZ ist wieder zu reaktivieren. Professuren können auf Teilgebiete reduziert und für diese frei werdenden Bereiche junge Wissenschaftler mit Praxiserfahrung nachberufen werden. Dies würde den Wissenstransfer innerhalb eines Fachbereichs befördern. Nach Erreichen der Altersgrenze würden im Sinne eines Tenure Track die frei werdenden Teilgebiete wieder mit der neuen Professur vereinigt, oder es könnte eine Neubeschreibung des bisher bestehenden Umfangs erfolgen und damit Sicherheit geschaffen werden.